Stellungnahme des Amtes (Auszug) zu Fragen der Namenswahl nach der Heirat der Eltern:

Ihre Gesetzesinterpretation ist richtig. Auch ein volljähriges Kind erhält bei Heirat seiner Eltern den gemeinsamen Familiennamen. Es ist auch richtig, dass sich dies auf seine eigene Familie (Ehefrau und Kinder) auswirken würde. Alle Namen müssten angepasst werden.

Read twice. Wenn der Sohn dann selbst verheiratet ist (und Doppelnamen trägt)? Und die Frau vielleicht aus Portugal stammt oder aus Spanien und selbst schon zwei oder drei Familiennamen mitbringt? Deren Kinder? Ogottogott. Da habens selbst die Zwillingsphotonen leichter.