Ich habe meine Freundin A. auf Wunsch einer Leserin gebeten, diese Geschichte aus dem Jahr 2004 weiter zu erzählen. Sie schickt mir ein Zitat aus dem Antwortschreiben des Amtes vom 14.10.2004:

„Sie äussern Ihr Unverständnis darüber, dass das Bundeamt nicht Mutter und Tochter S. Asyl erteilt hat, sondern nur der Mutter. (…) Sie werden verstehen, dass wir aus Datenschutzgründen nicht mit Ihnen über Details aus den Asylverfahren korrespondieren können. Das Amt prüft jedes eingereichte Gesuch sorgfältig und individuell. Frau S. und ihre Tochter sind beide volljährig, deshalb wurden zwei getrennte Verfahren geführt und individuell geprüft, ob Asylgründe vorliegen oder nicht. (…) Wie Sie selber feststellen, gelingt es S.S. auch mit Ausweis F, für ihren Lebensunterhalt selber aufzukommen.Ohne Vorliegen von neuen und erheblichen Tatsachen oder Beweismitteln kann auf den Asylentscheid der Tochter nicht erneut eingegangen werden – daran kann auch ein Anwalt nichts ändern. Mittelfristig ergeben sich u.E. auf für S.S. gute Perspektiven: als integrierte, fürsorgeunabhängige junge Frau kann ihr durch die kant. Fremdenpolzei eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, mit der sie auf dem Arbeitsmarkt noch bessere Chancen hat. (…)“


Weiter schreibt sie ihre eigene Meinung zu der Antwort:

Das BfM geht gar nicht darauf ein, dass ich deutlich machen wollte, dass Tochter S. die Chancen beschnitten werden, ihre in der Heimat angefangene höhere Ausbildung abzuschliessen. Das BfM, der Staat hat keinerlei Interesse daran, dass Tochter S. sich gut ausbildet, weil der jetzige Status der jungen Frau den Staat und Wirtschaft ganz klar profitieren lässt: Billigst-Lohn, Arb.kraft auf Abruf, Quellensteuer, die 10 % SIRÜCK.

Die andere Realität ist leider, dass tatsächlich sehr viele anerkannte Flüchtlinge unbedingt an die Uni wollen, auch solche, bei denen es sehr unrealistisch ist, dass sie jemals ihr Studium abschliessen, weil ihnen einfach die Grundlagen dazu fehlen (z.B. gar keinen Gymnasiumsabschluss). Sie versuchen dann mit Vorbereitungskursen an der Uni Freiburg, den Übertritt irgendmal zu schaffen, belegen viele Geld verschlingende Kurse und schaffen den Übertritt nicht oder sind im Studium überfordert (Sprachhürden troz bestandenen Eintrittsprüfungen, Selbstorganisation infolge Trauma…) Zudem sind ja eben Abschlüsse nicht überall gleich, also jemand mit Matura hier und dort hat nicht den gleichen Stand u.s.w. Das alles verschlingt viel Geld, das ist so. Und das ist nicht gut. Dem will nun eben das BfM Einhalt gebieten. Doch diese Art ist falsch.

Man versucht ja jetzt im Kt. Bern via Sprachstandabklärungsmodul (Integration B), das sog. Potential der anerk. Fl. abzuklären und zu ermitteln.Dann wird eine realistische Perspektive mit den Fl. besprochen (z.B. Röntgenassistentin ohne Gym.abschluss in der Heimat wird empfohlen, den Abschluss hier nochmals zu machen, von Uni abgeraten; dem Mechaniker wird eine Attestlehre mit anschl. Diplom empf., entsprechende Deutschkursprgramm vorher zusammengestellt). Ich finde das gut. Es wird wirklich sorgfältig abgeklärt und geprüft. Bei einigen Sozialarbeitenden auf den Flüchtlingsdiensten stösst man damit auf grossen Widerstand. Sie möchten für alle alle Chancen öffnen und offen halten. Zudem trauen sie vielleicht auch den Abklärungen nicht, fürchten, dass die Leute nicht ihren Fähigkeiten entsprechend eingeschätzt werden. Och, och, ich könnte ewig darüber schreiben.

Frau S., also Mutter von Tochter S. habe ich letzten Juni per Zufall gesehen. Sie sieht immer noch sehr schlecht, bleich und depressiv aus, ihre Zähne fallen ihr zum Teil aus. Sie hat mir sofort für meine schöne Beba 20 Franken in die Hand gedrückt, damit ich Schoggi kaufe für unseren Kleinen. Es hat mich so gerührt, wie sie immer wieder gesagt hat: So eine schöne Beba, und einfach sofort Geld gegeben. Natürlich wollte ich das Geld nicht, und so stritten wir hin und her, aber sie liess nicht locker, steckte mir das Geld in die Hosentasche und lief eiligst weg und verschwand im Denner.