In der Kündigungs-Bestätigung der Verwaltung mit dem freundlichen Namen steht:

„Der Termin für die Wohnungsabgabe ist mit uns rechtzeitig zu vereinbaren. Auf diesen Zeitpunkt hin sind sämtliche Mietobjekte gemäss den Bedingungen des Mietvertrages instand zu stellen. Wir werden uns vorgängig bei Ihnen melden um abzuklären, ob nach Ihrem Auszug allfällige Renovationen gemacht werden müssen.“

In wenigen Monaten werden die Wohnungen rausgerissen, vorher müssen sie instand gestellt und renoviert werden. Alles muss blitzblank sein, wenn die Betonbeisser, Fugenschneider, Steinzangen und Abbauhämmer auffahren. Die Badewannen, Lavabos und die Wasserhahnen werden nur poliert in die Mulde gekippt. Auch die WC-Spülkästen sind, laut Beiblatt, zu entkalken. Der Mieter haftet u.a. für fleckenlosen Kochherd und aussen wie innen geputzte Doppelglasscheiben.

Dass der abgängige Mieter bei dem „mit ihnen“ rechtzeitig vereinbarten Termin sauber gekämmt sein wird, versteht sich von selbst.